Ausserdienstliche Tätigkeiten im Jahr 2020

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 neue Massnahmen in Bezug auf COVID-19 erlassen.
Darauf basierend, hat der Chef Kdt Ausb, KKdt Hans-Peter Walser, für den Bereich der ausserdienstlichen Tätigkeiten folgenden Entscheid getroffen:

Ab 15. Juni 2020 können die ausserdienstlichen Tätigkeiten gemäss Schreiben vom 30. April 2020 wieder aufgenommen werden. Bei sämtlichen ausserdienstlichen Tätigkeiten sind betreffend COVID-19 die Vorgaben des Bundesrats, des Bundesamts für Gesundheit und das Schutzkonzept des jeweiligen Dachverbandes strikte einzuhalten.

29.05.2020

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